Hier finden Sie die häufigst gestellten Fragen
Sie können den Depotwechsel auch ohne ein bestehendes Depot bei der Deutsche Bank ganz einfach und schnell online beauftragen. Bitte beachten Sie aber, dass der Übertrag bei Ihrer bisherigen Depotbank erst beauftragt wird, wenn Ihr neues Depot bei der Deutsche Bank eröffnet wurde. Stellen Sie daher zusammen mit Ihrem Vermögensberater sicher, dass eine solche Depoteröffnung zusammen mit dem Depotwechsel beauftragt wird bzw. bereits beauftragt wurde. Sobald die Depoteröffnung erfolgt ist, wird Ihr Auftrag zum Depotwechsel automatisch um Ihre neue Depotnummer ergänzt und der Wechsel direkt ausgeführt.
Diese Funktion ist besonders nützlich, sofern Sie nicht alle Werte aus Ihrem bisherigen Depot übertragen wollen. Sie können somit schnell, einfach und sicher nur die gewünschten Wertpapiere auswählen und übertragen lassen. Das mühevolle Heraussuchen von Wertpapierkennnummern entfällt daher.
Die Nutzung und die Kommunikation innerhalb des Depotwechsel-Service erfolgen nach neusten Sicherheitsstandards und unter Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften.
Der Depotwechsel zur Deutsche Bank ist für Sie ein kostenloser Service. Bei Übertragung von im Ausland lagernden Wertpapieren sowie von Namensaktien können fremde Spesen anfallen. Eine verlässliche, individuelle Auskunft über gegebenenfalls anfallende Gebühren kann nur Ihre bisherige Depotbank erteilen und ist separat dort zu erfragen.
In der Regel dauert der Depotwechsel bei einer bestehenden Deutsche Bank Depotverbindung 1 bis 2 Wochen. Bei Wertpapieren mit ausländischer Verwahrung und Namensaktien kann ein Depotwechsel bis zu 6 Wochen dauern.
Sobald der Depotwechsel von Ihrer bisherigen Depotbank bearbeitet wird, ist ein Verkauf der zu übertragenden Wertpapiere nicht mehr möglich. Sobald Ihre Wertpapiere in Ihr Deutsche Bank Depot eingebucht sind, können diese wieder veräußert werden. Bitte berücksichtigen Sie, dass für einzelne Wertpapiergattungen (wie beispielsweise Anteile an offenen Immobilienfonds) separate Sperr- und Haltefristen zu be- bzw. einzuhalten sind.
Insgesamt gibt es 5 verschiedene Arten, Wertpapiere zu übertragen. Diese können unterschiedliche steuerliche Auswirkungen nach sich ziehen:
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Depotinhaber bleibt gleich
In diesem Fall ist der Auftraggeber (alle Depotinhaber) und der Empfänger (alle Depotinhaber) identisch. Es liegt somit kein Gläubigerwechsel vor. Die Anschaffungsdaten der Wertpapiere aus dem bisherigen Depot werden in das neue Depot bei der Deutsche Bank übertragen und es erfolgt kein Steuerabzug und keine Meldung an das Finanzamt. -
Übertrag zwischen Einzel- und/oder Gemeinschaftsdepots von Ehegatten
Bei dieser Art der Übertragung sind der Auftraggeber und der Empfänger Ehegatten. Das beinhaltet den Übertrag von Einzel- auf Gemeinschaftsdepot der Eheleute oder umgekehrt. Auch der Übertrag von einem Einzeldepot eines Ehegatten auf das Einzeldepot des anderen Ehegatten fällt in diese Kategorie. Die Anschaffungsdaten der Wertpapiere aus dem alten Depot werden in das neue Depot bei der Deutsche Bank übertragen und es erfolgt kein Steuerabzug. Es erfolgt jedoch eine Meldung an das Finanzamt. -
Schenkung
Schenkung steht gleichbedeutend für alle unentgeltlichen Depotüberträge (ausgenommen Erbschaften), wie z. B. Depotüberträge von der Oma an den Enkel zu Lebzeiten der Oma. Auch Wertpapierüberträge vom Depot einer Gesellschaft in das Depot eines Gesellschafters im Zuge der Auflösung der Gesellschaft oder ähnliche Geschäftsvorfälle fallen unter die Schenkung.Die Anschaffungsdaten der Wertpapiere aus dem alten Depot werden in das neue Depot bei der Deutsche Bank übertragen und es erfolgt kein Steuerabzug. Es erfolgt jedoch eine Meldung an das Finanzamt. -
Erbschaft
Diese Art der Übertragung wird im Falle von Erbschaften genutzt. Die Anschaffungsdaten der Wertpapiere aus dem bisherigen Depot werden in das neue Depot bei der Deutsche Bank übertragen und es erfolgt kein Steuerabzug. Es erfolgt jedoch eine Meldung an das Finanzamt. -
Übertrag auf einen anderen Depotinhaber aufgrund sonstiger Gründe
Handelt es sich nicht um ein Erbe oder eine Schenkung wird der Übertrag steuerrechtlich wie ein Verkauf behandelt (entgeltlich). Im Falle von hieraus resultierenden Veräußerungsgewinnen wird die bisherige Depotbank abzuführende Steuern belasten und Veräußerungsverluste im Rahmen der Verlustverrechnung berücksichtigen. Die Anschaffungsdaten der Wertpapiere aus dem bisherigen Depot werden nicht in das neue Depot bei der Deutsche Bank übertragen. Die fiktive Veräußerung der Wertpapiere ist grundsätzlich abgeltungssteuerpflichtig.
Die Steuer-Identifikationsnummern der Depotinhaber wird bei den Übertragungsarten
benötigt, wenn Sie Steuerinländer sind und einen Depotübertrag mit Eigentümerwechsel vornehmen. Ihre bisherige Depotbank meldet den Übertrag an das zuständige Finanzamt.
- Übertrag von Einzel- und/oder Gemeinschaftsdepots von Ehegatten
- Schenkung
benötigt, wenn Sie Steuerinländer sind und einen Depotübertrag mit Eigentümerwechsel vornehmen. Ihre bisherige Depotbank meldet den Übertrag an das zuständige Finanzamt.
Es wird zwischen den Kaufwerten in der Depotübersicht und den Anschaffungsdaten, die für die steuerliche Betrachtung berücksichtigt werden, unterschieden. Unter Kaufwerten sind die Angaben des beim Kauf gezahlten Kurswertes zu verstehen. In den Anschaffungsdaten hingegen sind, steuerlich korrekt, ebenfalls die Anschaffungsnebenkosten enthalten. Die bisherige Depotbank hat bei einem Depotübertrag die steuerlichen Anschaffungsdaten zu übermitteln. Diese werden selbstverständlich von der Deutsche Bank berücksichtigt.
Bei einem vollständigen Depotübertrag können Sie während unseres Depotwechsel-Service angeben, ob Sie eine Löschung Ihres bisherigen Depots wünschen. Wenn Sie keine Löschung beauftragen oder nicht alle Wertpapiere übertragen werden, bleibt Ihr bisheriges Depot weiterhin bestehen. Sollten Sie zusätzlich ein Konto bei Ihrer bisherigen Bank führen können Sie dieses separat (gerne über Ihren Vermögensberater mithilfe des digitalen Kontowechsel-Service) beauftragen.
Kontowechsel-Service: kontowechsel-einfach-gemacht.dvag
Kontowechsel-Service: kontowechsel-einfach-gemacht.dvag
Bei einem Wertpapierübertrag können in der Regel immer nur ganze Anteile übertragen werden. Daher sind auch keine Betrags-Übertragungen möglich, sondern nur der Übertrag unter Angabe der Stückzahl. Die nicht übertragbaren Bruchteile (Reststücke) verbleiben deshalb gegebenenfalls im Depot oder werden, bei Depotlöschung, vor Depotübertrag veräußert. Die Erlöse aus der Veräußerung werden Ihrem im Depotwechsel-Service genannten Konto gutgeschrieben.
Die Übertragung von Verlusttöpfen ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich: Der bisherige Depotinhaber ist mit dem neuen Inhaber identisch. Die Verlusttöpfe können nur übertragen werden, wenn sämtliche von Ihrer bisherigen Bank verwahrten Wertpapiere aus allen Depots auf ein oder mehrere Depots bei der Deutsche Bank übertragen werden. Zusätzlich muss die zuletzt durchgeführte Transaktion ein Wertpapierübertrag sein. Verlusttöpfe müssen dem Wertpapierübertrag folgen. Erfolgt die Übertragung an verschiedene Kreditinstitute, kann der Verlusttopf als Ganzes an ein Kreditinstitut übertragen werden, wenn an dieses Kreditinstitut mindestens ein Wertpapier übertragen wird. Die Verlusttöpfe sowie der Topf, der noch nicht angerechneten Quellensteuer, können unter dieser Voraussetzung an verschiedene Kreditinstitute übertragen werden. Eine nur teilweise Übertragung eines Topfes ist nicht möglich.
Einen Freistellungsauftrag kann ein Sparer seiner Bank erteilen, um eine steuerliche Belastung seiner Kapitalerträge – beispielsweise bei Investmentfonds – bis zu einem bestimmten Betrag zu verhindern. Der Freibetrag, der jedem Sparer zusteht, beträgt 801 Euro (Sparer-Pauschbetrag). Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Freibetrag auf 1.602 Euro. Sparer haben die Möglichkeit Ihren Freibetrag auf mehrere Banken, bei denen sie Geld angelegt haben, aufzuteilen. Wobei ein entsprechender Auftrag gegenüber dem jeweiligen Geldinstitut zu erteilen ist. Dabei dürfen alle Aufträge in Summe die Höchstgrenze von 801 Euro bzw. 1.602 Euro nicht überschreiten. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, sich vorab Gedanken darüber zu machen, mit welchen Erträgen bei welcher Bank gerechnet werden kann. Richten Sie einen Freistellungsauftrag bei der Deutsche Bank ein, erhalten Sie Ihre Wertpapiererträge entsprechend des gewählten Betrages in voller Höhe, also steuerfrei. Alle über den jeweiligen Betrag hinausgehenden Kapitalerträge unterliegen der sogenannten Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent. Auf diese Steuer wird zusätzlich noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent erhoben, der in der Summe zu einem Steuersatz von 26,38 Prozent führt. Hinzu kommt gegebenenfalls noch die Kirchensteuer.
Bezieher niedriger Einkommen haben zudem die Möglichkeit, auch über den Freibetrag hinausgehende Kapitalerträge ohne steuerliche Abzüge einzunehmen. Ein entsprechender Antrag ist beim zuständigen Finanzamt zu stellen. Erfüllt der Antragssteller die Kriterien, erhält er eine so genannte Nichtveranlagungsbescheinigung, die er anschließend bei der Bank einreichen muss.
Die Frist, bis zu der Freistellungsaufträge erteilt werden können, läuft in der Regel am letzten Bankarbeitstag des Kalenderjahres ab. Um eine rechtzeitige Bearbeitung zu gewährleisten, reichen Sie Ihren Freistellungsauftrag möglichst bis Mitte Dezember des laufenden Jahres ein. Das konkrete Datum kann in den meisten Fällen der Homepage der betreffenden Bank entnommen oder erfragt werden. Wird kein Freistellungsauftrag erteilt, werden die Steuern auf sämtliche Erträge berechnet und von der Bank an das zuständige Finanzamt abgeführt. Es besteht allerdings die Möglichkeit, ungerechtfertigte Abzüge im Rahmen der Einkommenssteuererklärung geltend zu machen und sich zu viel gezahlte Steuern auf diese Weise zurückzuholen.
Der Depotübertrag funktioniert in der Regel reibungslos, wenn
Dennoch können einige inländische Wertpapiere nicht übertragen werden (z.B. Sparkassen-Inhaberschuldverschreibungen). Diese Wertpapiere werden größtenteils nicht an der Börse gehandelt und können daher nicht frei veräußert werden oder an andere Banken übertragen. Ob ein Börsenhandel möglich ist können Sie im Internet überprüfen, z.B. auf der Seite finanzen.net. Sprechen Sie bei Fragen oder Unklarheiten gerne mit Ihrem Vermögensberater.
- ausschließlich inländische Depots übertragen werden
- keine ausländischen Wertpapiere übertragen werden, die nicht in Deutschland handelbar sind
Dennoch können einige inländische Wertpapiere nicht übertragen werden (z.B. Sparkassen-Inhaberschuldverschreibungen). Diese Wertpapiere werden größtenteils nicht an der Börse gehandelt und können daher nicht frei veräußert werden oder an andere Banken übertragen. Ob ein Börsenhandel möglich ist können Sie im Internet überprüfen, z.B. auf der Seite finanzen.net. Sprechen Sie bei Fragen oder Unklarheiten gerne mit Ihrem Vermögensberater.
In Abhängigkeit des Grundes werden Sie entweder von Ihrer bisherigen Bank oder von der Deutsche Bank kontaktiert. Tritt der Grund für die Verzögerung bei Ihrer bisherigen Depotbank auf, so werden Sie seitens dieser informiert. Sollte das Problem auf Seiten der Deutsche Bank auftreten, wird sich die Deutsche Bank selbstverständlich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit dem Übertrag von Immobilienfonds beginnt in der Regel eine neue Haltefrist. Lediglich bei der Übertragungsart „Depotinhaber bleibt gleich“ besteht Bestandsschutz und es tritt keine neue Haltefrist ein. Eine Auflistung der möglichen Szenarien können Sie der Tabelle entnehmen:
Art des Übertrags | Bestandsschutz | Neue Haltefrist |
---|---|---|
Übertrag an ein Depot desselben Inhabers | X | |
Übertrag von Einzeldepot in Ehegattendepot | X | |
Übertrag im Rahmen von Erb-Angelegenheiten | X | |
Übertrag aus Schenkung | X |
Sparpläne können bei einem Depotübertrag nicht mit übertragen werden. Die Sparpläne werden nach erfolgreichem Übertrag, sofern von Ihnen gewünscht, bei Ihrer bisherigen Depotbank geschlossen. Um einen neuen Sparplan in Ihrem Deutsche Bank Depot einzurichten, wenden Sie sich einfach an Ihren Vermögensberater.
Um eine eindeutige Zuordnung Ihres Depots zu gewährleisten ist die Bankleitzahl notwendig.
Nein, mit dem Depotwechsel-Service kann ein Nachlass nicht abgewickelt werden. Hierzu sind weiterführende Informationen und Unterlagen notwendig, die bei der Bank des Hinterbliebenen eingereicht werden müssen.
Ein grenzüberschreitender Depotwechsel ist leider nicht möglich. Bitte wenden Sie sich an die abgebende Bank.